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Finanzierung Heimeintritt

Pro Senectute kann in einer Beratung individuelle Fragen zur Heimfinanzierung klären. Einen Überblick zur Finanzierung bietet ihre Broschüre Heimfinanzierung.

Finanzierung ausserkantonaler Heimeintritt

Gemäss dem anwendbaren Regierungsratsbeschluss (RRB Nr. 2024/1668)* ist vorgesehen, dass der Kanton SO die Restkostenfinanzierung nach den Regeln des Standortkantons des Leistungserbringers übernimmt, falls der versicherten Person zum Zeitpunkt des Heimeintritts kein Pflegeheimplatz «in geografischer Nähe» in ihrem Wohnkanton (SO) zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Beurteilung, was eine noch angemessene «geografische Nähe» darstellt, ist nicht schematisch auf die Verfügbarkeit eines Heimplatzes in Bezirk oder Amtei abzustellen, sondern es ist die individuelle Zumutbarkeit zu beurteilen, welche sich aus dem tatsächlichen Lebensraum und den konkreten Umständen, z.B. dem sozialen Umfeld der/des Betroffenen ergibt. In vielen Fällen dürfte ein Aufenthalt in einem Heim im ferneren Schwarzbubenland (Breitenbach, Nunningen, Flüh) nicht zumutbar sein (z.B. hinsichtlich der Erreichbarkeit mit dem ÖV von Dornach aus, wenn nahe Angehörige in Dornach wohnhaft sind und nicht über ein Auto verfügen).

Entsprechend sieht das Vorgehen folgendermassen aus:

  • Einwohner:innen aus Dornach prüfen bei einem bevorstehenden Heimeintritt zuerst, ob ein Platz in einem Heim in Dornach verfügbar ist.

Liste der Heime zur Abklärung für Personen mit Wohnsitz in Dornach:

*Der RRB wird jedes Jahr neu getroffen, ohne dass sich die Voraussetzungen für den ausserkantonalen Heimbesuch verändern.

 

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