Information zur Bekämpfung des Japankäfers
Erneut wurde auch in diesem Jahr der schädliche Japankäfer im Kanton Basellandschaft in der Brügligerebene in Münchenstein entdeckt. Neu wurde der Käfer auch auf baselstädtischem Boden im Rankhof gefunden. Dank der raschen und engmaschigen Überwachung des Gebiets konnten die beiden Kantone BS und BL erste Massnahmen zur Tilgung in die Wege leiten. So wurde die Überwachung des gebietsfremden invasiven Schädlings stark intensiviert und erste Tilgungsmassnahmen veranlasst. Der Schädling kann sowohl im Larvenstadium als Engerling wie auch als adulter Käfer beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, in öffentlichen Grünflächen und in Hausgärten verursachen. Aufgrund dessen wurde ein Befallsherd und eine darum liegende Pufferzone ausgeschieden, in welchen Bekämpfungsmassnahmen verfügt werden, um die neue Japankäferpopulation auszurotten.
Die Pufferzone weist einen Radius von 6 Kilometer auf und reicht somit knapp in den Kanton Solothurn in die Gemeinden Dornach und Gempen.
Verfügte Massnahmen Pufferzone gemäss Allgemeinverfügung Amt für Landwirtschaft Kanton Solothurn:
- Es wird eine Pufferzone ausgeschieden (vgl. Anhang 2): Das abgegrenzte Gebiet umfasst betreffend den Kanton Solothurn die in den Anhängen 3 und 4 aufgeführten Teile der Gemeinden Dornach und Gempen.
- Massnahmen in der Pufferzone:
2.1 Ab sofort bis zum 30. September 2024 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
a) auf eine Grösse von max. 5 cm gehäckselt wird oder
b) eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom kantonalen Pflanzenschutzdienst in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
2.2 Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 5 erfüllt sind. - Wer dieser Allgemeinverfügung nicht Folge leistet, wird nach Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) mit Busse bestraft.
- Dem Verwaltungsgericht wird beantragt, einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht zu erteilen.
Grüngutsammlung und Häckseldienst Gemeinde Dornach
Die Bevölkerung kann die von der Gemeinde organisierte Grüngutsammlung wie gewohnt nutzen. Auch das Abgeben des Grünguts auf der Sammelstelle Ramstel und das Bestellen des Häckseldienstes ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Die Einwohnergemeinde Dornach hat die nötigen Schritte unternommen, dass das von der Gemeinde gesammelte Grüngut, das Grüngut von der Sammelstelle Ramstel und das Häckselmaterial die Pufferzone nicht verlassen.
Selbst organisierte Grüngutentsorgung
Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, darf ab sofort bis Ende September 2024 kein Grüngut aus der Pufferzone hinaustransportiert werden. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet.
Transport von Kompost und Pflanzen mit Wurzeln
Es ist untersagt, Kompost und Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus der Pufferzone wegzutransportieren.
Landwirtschaft
Nicht zur «Grünpflege» gehören landwirtschaftliche Transporte wie Eingrasen für die Kühe, Strohtransport und der Transport von Erntegütern (Getreide, Sonnenblumen, Raps etc.). Der Abtransport von Erntegut von Nicht-Wirtspflanzen oder komplett getrockneten Wirtspflanzen stellt kein Risiko dar, da diese nicht attraktiv sind für die adulten Käfer.
Verdachtsfall melden
Konsultieren Sie im Verdachtsfall die Homepage des Amts für Landwirtschaft, Bildungszentrum Wallierhof: Japankäfer - Fachwissen und Beratung - Kanton Solothurn
Zugehörige Objekte
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Erkennungsmerkmale Japankäfer (PDF, 1.24 MB) | Download | 0 | Erkennungsmerkmale Japankäfer |
Allgemeinverfügung vom 05. Juli 2024 betreffend die Bekämpfung (PDF, 1.09 MB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung vom 05. Juli 2024 betreffend die Bekämpfung |