Wasserrechnung
Die Gemeinde Dornach erhebt Anschlussgebühren für Neuanschlüsse, Erweiterungen oder Änderungen sowie eine jährliche Benützungsgebühr für den Wasserbezug. Die Anschlussgebühr wird aufgrund der zonengewichteten Fläche erhoben. Für den Wasserbezug wird dem Haus- bzw. Grundeigentümer jährlich aufgrund des mittels Wasserzähler gemessenen Wasserverbrauchs die Benützungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung der Gemeinde Dornach geregelt.
Findet während des Jahres eine Handänderung der Liegenschaft statt, meldet der bisherige Grundeigentümer den Wasserzählerstand per Datum der Handänderung. Aufgrund dieser Ablesung wird dem bisherigen Eigentümer die Benützungsgebühr in Rechnung gestellt.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Finanzverwaltung | 061 706 25 30 | fibu@dornach.ch |