Generelle Informationen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abstimmungsvorlagen und Wahlen. Alle Gemeinderesultate zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Website der Staatskanzlei und jene des Bundes bei der Bundeskanzlei.
Urne Öffnungszeiten
Am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Urnenstandort
Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und Identitätskarte oder Pass vorlegen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können uns das Antwortcouvert per Post senden (bitte frankieren) oder es während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Das Zustellcouvert muss spätestens am letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bis 18.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei eingetroffen oder in einen der vier speziellen Briefkästen (grün) für das Abstimmungsmaterial bei der Gemeindeverwaltung, beim Bahnhof Dornach-Arlesheim, bei der Busstation "Goetheanum" oder bei der Busstation "Apfelsee" eingeworfen sein. Achtung: B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
– ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
– die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
– das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
– das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist