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Aufgrabungen

Sämtliche Arbeiten, welche Belags- respektive Oberflächenaufbrüche von öffentlicher Allmend zur Folge haben, benötigen eine Bewilligung der Gemeinde. Betrifft ein solcher Belags- bzw. Oberflächenaufbruch eine Kantonsstrasse, so wird eine Bewilligung der Kantons gebraucht. Weitere Informationen für die kantonale Bewilligung finden sie unter so.ch

Die Aufgrabung von öffentlichem Grund auf Gemeindeparzellen untersteht der Verantwortung des Werkhofes. Das vollständig ausgefüllte Aufgrabungsgesuch (inkl. Situationsplan) ist mindestens sieben Arbeitstage vor Arbeitsbeginn per Post oder E-Mail an den Werkhof der Gemeinde Dornach (werkhof@dornach.ch) einzureichen. Bei Notfällen (z.B. Wasserleitungsrohrbruch) kann mit dem Werkhofleiter direkt Kontakt unter 061 706 25 80 aufgenommen werden. In solchen Ausnahmefällen ist das Gesuch im Nachgang einzureichen.

Für Aufgrabungen wird eine Gebühr gemäss Gebührenordnung der Gemeinde Dornach verrechnet.

Kontakt

Bauverwaltung
Hauptstrasse 33
Postfach
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 10
bau@dornach.ch

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