Baubewilligungsverfahren
Sie möchten etwas baulich verändern, benötigen eine baurechtliche Auskunft zu einem bevorstehenden Bauvorhaben oder möchten Einsichtnahme in eine laufende, öffentliche Planauflage? Hier finden Sie alle Informationen rund um das Baubewilligungsverfahren. Die im Wochenblatt ausgeschriebenen Baupublikationen können während 14 Tagen nach Veröffentlichung am Schalter der Bauverwaltung während den regulären Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden. Die Formulare für das kommunale sowie kantonale Gesuchsverfahren, sowie die gesetzlichen Vorgaben finden Sie im Anschluss.
Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder in ihrer Nutzung anpassen möchte, benötigt gemäss der Kantonalen Bauverordnung eine Baubewilligung. Die Bauverwaltung koordiniert das Bewilligungsverfahren mit den kommunalen und kantonalen Behörden und Prüfstellen. Sie kontrolliert die Baubegehren auf die baurechtlichen Belange und die Zonenkonformität und erteilt nach bestandener Prüfung der Gesuche die Baubewilligung. Sie ist zuständig für die baupolizeilichen Kontrollen im Hoch- wie auch im Tiefbau.
Für baurechtliche Auskünfte oder Fragen zum Bereich Tiefbau melden Sie sich bitte für eine Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung unter Tel. 061 / 706 25 10 oder per E-Mail an bau@dornach.ch
Für die Bestellung eines beglaubigten Situationsplanes wenden Sie sich an den Kreisgeometer Sutter Ingenieure- und Planungsbüro AG Tel. 061 / 715 95 32 oder per E-Mail mst@sutter-ag.ch
Das Baugesuch mit den benötigten Beilagen ist bei der Bauverwaltung der Gemeinde einzureichen. Bitte beachten Sie die Angaben auf den jeweiligen Formularen zur Anzahl und den zusätzlich einzureichenden Unterlagen. Leider können unvollständige oder nicht unterzeichnete Gesuche nicht behandelt werden und werden retourniert.
Kontakt
Allmendnutzung
Das Strassenareal (Fahrbahn und Trottoir) und die öffentlichen Plätze stehen der Allgemeinheit für die bestimmungsgemässe Nutzung frei zur Verfügung. Möchten Sie Strassenareal befristet für Baustelleninstallationen oder andere Sondernutzungen beanspruchen, bedarf diese Nutzung einer speziellen Bewilligung. Für die Benutzung der öffentlichen Allmend wird eine Gebühr gemäss Gebührenordnung der Gemeinde Dornach verrechnet. Müssen Grabungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Leitungsbau (Elektrizität, Gas, etc.) vorgenommen werden, bedarf dies einer Aufgrabungsbewilligung.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei der Bauverwaltung unter bau@dornach.ch oder 061 706 25 10.
Aufgrabungsgesuche
Sämtliche Arbeiten, welche Belags- respektive Oberflächenaufbrüche von öffentlicher Allmend zur Folge haben, benötigen eine Bewilligung der Gemeinde. Betrifft ein solcher Belags- bzw. Oberflächenaufbruch eine Kantonsstrasse, so wird eine Bewilligung der Kantons gebraucht. Weitere Informationen für die kantonale Bewilligung finden sie unter Gesuche / Bewilligungen - Amt für Verkehr und Tiefbau - Kanton Solothurn
Die Aufgrabung von öffentlichem Grund auf Gemeindeparzellen untersteht der Verantwortung des Werkhofes. Das vollständig ausgefüllte Aufgrabungsgesuch (inkl. Situationsplan) ist mindestens sieben Arbeitstage vor Arbeitsbeginn per Post oder E-Mail an den Werkhof der Gemeinde Dornach (werkhof@dornach.ch) einzureichen. Bei Notfällen (z.B. Wasserleitungsrohrbruch) kann mit dem Werkhofleiter direkt Kontakt unter 061 706 25 80 aufgenommen werden. In solchen Ausnahmefällen ist das Gesuch im Nachgang einzureichen.
Für Aufgrabungen wird eine Gebühr gemäss Gebührenordnung der Gemeinde Dornach verrechnet.
Energie: Förderbeiträge
Für die effiziente und erneuerbare Energienutzung stehen Fördermittel von Bund, Kanton und anderen Institutionen zur Verfügung. Bund und Kanton führen gemeinsam das Gebäudeprogramm durch. Weitere Informationen finden Sie auf der Weblink der Energiefachstelle Solothurn.
Der Energiefond der Primeo Energie unterstützt insbesondere Investitionen in eine Wärmepumpe.
Informationen zu Rückliefervergütungen von Photovoltaikanlagen finden Sie auf der Webseite der Primeo Energie.
Die Energieberatung (s.o.) unterstützt Sie bei der Gesuchsstellung für Fördergelder.
Potentialermittlung für Solarstrom
Auf www.sonnendach.ch können Sie einfach in Erfahrung bringen, welches Potential an Ihrer Wohnlage für Solarstrom besteht. Die Website ist ein gemeinsames Angebot des Bundesamts für Energie, des Bundesamts für Meteorologie sowie von swisstopo.
Energieberatung
Die Primeo Energie AG ist mit der Energieberatung beauftragt und bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern von Dornach eine kostenlose Erstberatung an. Die Energieberatung unterstützt Sie bei Analysen der Gebäudehülle inkl. Beratungsbericht (Gebäudeenergieausweis GEAK®, Energiecoach, Einzelbauteilsanierung), Analysen der Heizungsanlagen inkl. Konzept, mit Beratungen zu Photovoltaikanlagen sowie bei Gesuchen für Fördergelder.
Kabelnetz der Gemeinde (Breitband)
Die Gemeinde Dornach verfügt über ein eigenes Kabelnetz mit einer guten Glasfasererschliessung. Dies ermöglicht uns zusammen mit unserem Provider den Einwohner/innen von Dornach marktgerechte Dienstleistungen nach Ihren Bedürfnissen anzubieten. Diese reichen vom einfachen Fernseh- oder Telefonanschluss bis zum blitzschnellen Internetzugang oder massgeschneiderten Pay-TV Angebot.
Für alle Anfragen betreffend TV- und Radio-Programme, Bestellungen/Support Pay-TV und zeitversetztes Fernsehen, sowie Internet und Telefonie wenden Sie sich bitte an die ImproWare AG (www.breitband.ch) unter 061 826 93 07 oder support@breitband.ch
Um den Service der GGA Dornach nutzen zu können brauchen Sie einen entsprechenden Anschluss. Sie können das Anmeldeformular online herunterladen, ausfüllen und der Bauverwaltung per Mail oder per Post zuschicken oder es telefonisch unter 061 706 25 10 bestellen.
Damit keine weiteren Kosten mehr anfallen, wenn Sie Ihren Anschluss nicht mehr benötigen, müssen Sie Ihren Anschluss kündigen und durch die Gemeinde Dornach plombieren lassen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei Fragen zu den baulichen Arbeiten wenden Sie sich an die Bauverwaltung unter bau@dornach.ch oder 061 706 25 10.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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7.1 | Baureglement | 1. Januar 2002 |
7.2 | Zonenreglement | 18. September 2018 |
9.1 | Gebührenordnung | 1. Januar 2016 |
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 061 706 25 10 | bau@dornach.ch |