Gräberaufhebung Friedhof Dornach
Ab dem 17. März 2025 werden die auf dem
Grabfeld Nr. 2 bestehenden Urnengräber Nr. 158 bis 173
Grabfeld Nr. 1 bestehenden Erdgräber Nr. 50 bis 55
aufgehoben.
Die Grabsteine, die Pflanzen und der Grabschmuck können von den Angehörigen vom 10. bis 14. März 2025 selbst abgeräumt werden. Grabsteine, welche am 17. März 2025 noch auf den erwähnten Gräbern stehen, werden so abgeräumt, dass sie nicht mehr weiterverwendet werden können. In diesem Fall besteht gegenüber der Gemeinde keinerlei Anspruch auf Entschädigung.
Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Zentralen Dienste der Einwohnergemeinde unter der Nummer 061 706 25 00 gerne zur Verfügung.
Zentrale Dienste